Soziales

Für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre), können beim Jobcenter Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass die Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

Mehr zum Thema „Bildung und Teilhabe“ unter  http://www.bildungspaket.bmas.de/

Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag_BuT Stand 2017

 

Der TBSV ist Ihnen bei der Antragstellung  etc. behilflich.

Ansprechpartner hierfür sind (siehe auch unter Vorstand):

Eliane Espen, Schriftführerin

Alexandra Wahl, Kassenwartin

 

Die staatliche Leistung soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren.

Bei der Inanspruchnahme der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können

bis zu 10 € pro Monat durch staatliche Mittel übernommen werden.

 

Da der Mitgliedsbeitrag nur 4 € pro Monat für Kinder und Jugendliche beträgt,

bleiben noch 6 € x 12 = 72 € übrig,

die für die Teilnahme an einer unserer Freizeiten verwendet werden können.